Bebauungsplan Nr. 100 "Peddenöder Straße"

Für die bestehende Gartenfläche/Grünfläche im rückwärtigen Bereich der Ped­denöder Straße (in Höhe der Hausnummern 18 bis 24 – siehe Übersichtsplan) beabsichtigt der Eigentümer die Schaffung von maximal drei Wohngrundstücken. Um die bauliche Arrondierung und damit eine sinnvolle Erweiterung des Siedlungsrau­mes Rüggeberg zu gewährleisten, beinhaltet der vorliegende Bebauungsplan die Flurstücke 737 und 738 sowie Teile der Flurstücke 736 und 739. Die verkehrliche Erschließung erfolgt von der Peddenöder Straße. Zweck des Bebauungsplanes ist die Festsetzung von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Zudem soll Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise geregelt werden.

Für den Ortsteil Rüggeberg ist ein Bedarf an Ein- und Zweifamilienwohnhäusern erkennbar. Durch die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken und der damit verbundene weitere Zuzug von jungen Familien soll der Wohnstandort Rüggeberg gestärkt werden.

Die Antragstellung bezieht sich explizit auf das beschleunigte Genehmigungsverfah­ren gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB), welches die Einbeziehung von Außen-bereichsflächen erleichtert unter der Voraussetzung, dass das Bebauungsplangebiet nicht mehr als 10.000 m2 aufweist (geplant: ca. 2.300 m2) und wenn ausschließlich die Zulässigkeit der Wohnnutzung definiert wird.

Durch das neue Plangebiet erfolgt eine sinnvolle Abrundung des Ortsbildes bzw. es wird an der Ortsperipherie ein geordnetes Wachstum (max. 3 Einzelhäuser mit je max. 2 WE) gewährleistet. Der Ortsrand erfährt nunmehr eine klare und eindeutige Kontur.

Verfahrensschrittamvom/bis
Aufstellungsbeschluss und Offenlage07.02.2019 
Bekanntmachung15.03.2019 
Offenlage 25.03.-30.04.2019
Satzungsbeschluss11.07.2019
Bekanntmachung09.08.2019 

 

Satzungsplan

Begründung

Rechtliche Hinweise:
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