Außenbereichssatzungen
Außenbereichssatzungen gemäß § 35 Absatz 6 Baugesetzbuch
Im Stadtgebiet von Ennepetal sind 3 Außenbereichssatzungen erlassen worden.
Zweck der Außenbereichssatzung besteht darin, in bestimmten bebauten Bereichen im Außenbereich, die nicht zu einem Ortsteil oder einem durch Bebauungsplan planungsrechtlich ausgewiesenen Baugebiet entwickelt werden sollen, im Rahmen des Zulässigkeitsrechts des § 35 Baugsetzbuchs für bestimmte Vorhaben erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen zu verschaffen.