Teilung von Grundstücken


Unterlagen

Für die den Anträgen auf Teilungsgenehmigung beizufügenden Bauvorlagen wird auf die Verordnung über Bautechnische Prüfungen (BauPrüf-VO) verwiesen. Auskünfte hierzu erteilt die Bauaufsichtsbehörde.

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung - BauO NRW

§ 8 Teilung von Grundstücken

Gebühren

Je gebildetes bebautes Grundstück, unter Berücksichtigung des Umfanges der baurechtlichen Prüfung:
50 € - 250 €

Erteilung eines Zeugnisses nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW:
50 €


Ihre Ansprechperson

Frau M. Meier

mmeier(at)­ennepetal.de 02333 / 979 178Adresse | Öffnungszeiten | Details

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