Teilung von Grundstücken
Unterlagen
Für die den Anträgen auf Teilungsgenehmigung beizufügenden Bauvorlagen wird auf die Verordnung über Bautechnische Prüfungen (BauPrüf-VO) verwiesen. Auskünfte hierzu erteilt die Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung - BauO NRW
§ 8 Teilung von Grundstücken
Gebühren
Je gebildetes bebautes Grundstück, unter Berücksichtigung des Umfanges der baurechtlichen Prüfung:
50 € - 250 €
Erteilung eines Zeugnisses nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW:
50 €