Teileigentum / Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bildung von Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Zur Eintragung ins Grundbuch wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Diese kann Ihnen durch das Bauordnungsamt ausgestellt werden. 

Notwendige Unterlagen

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten mind. 1:100)

in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze eindeutig  (z. B. durch Ziffern, Buchstaben ...) gekennzeichnet sind.

Zur Beratung stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Bauaufsichtsbehörde gern zur Verfügung. Dies nach Terminabsprache auch außerhalb der regulären Servicezeiten.

Bezirk I: Herr Gräfe
Bezirk II: Herr Gerbothe
Bezirk III: Herr Gräfe und Herr Gerbothe


Ihre Ansprechpersonen

Herr A. Gräfe

agraefe(at)­ennepetal.de 02333 / 979 166Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr J. Gerbothe

jgerbothe(at)­ennepetal.de 02333 / 979 329Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau S. Eckhardt

seckhardt(at)­ennepetal.de 02333 / 979 177Adresse | Öffnungszeiten | Details

Gebühren

Ausfertigung eines Aufteilungsplanes:

  • 50 €, jeder weitere Plan: 30 €

 

Gebühr für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung:

  • Je Eigentumsanteil 50 € bei noch nicht fertiggestellten Bauvorhaben, für jede weitere Ausfertigung 30 €
  • Je Eigentumsanteil 100 € bei bestehenden Gebäuden, für jede weitere Ausfertigung 30 €

Serviceportal