Bauvoranfrage
Besteht Unsicherheit darüber, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich überhaupt genehmigungsfähig seien kann, empfiehlt es sich, sich über eine Bauvoranfrage Rechssicherheit zu verschaffen.
Zur Bauberatung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde gern zur Verfügung. Dies nach Terminabsprache auch außerhalb der regulären Servicezeiten.
Bezirk I : Herr Gräfe
Bezirk II: Herr Gerbothe
Bezirk III: Herr Gräfe und Herr Gerbothe
Ihre Ansprechpersonen
Bauvorlagen (Basis):
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung
- Amtliche Flurkarte, Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate
erhältlich beim Katasteramt, Kreishaus, Hauptstr. 92, Schwelm - Lageplan
- Bauzeichnungen (nach § 4 der BauPrüfVO; nicht bei einem Antrag auf Vorbescheid, bei dem nur über die planungsrechtlichen Vorschriften entschieden werden soll)
- Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
Wegen Umfang, Art, Inhalt und Zahl der Bauvorlagen und der zu verwendenden Vordrucke wird auf die Verordnung über Bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) verwiesen. Auskünfte hierzu erteilt die Bauaufsichtsbehörde.
Der Vorbescheid wird unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt. Er lässt aufgrund anderer Vorschriften bestehende Verpflichtungen zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnissen und Zustimmungen oder zum Erstatten von Anzeigen unberührt.
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung - BauO NRW
§ 63 Genehmigungsbedürftige Vorhaben
§ 68 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
§ 71 Vorbescheid
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem konkreten Einzelfall. Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall und unter der Voraussetzung, dass die Bauvorlagen vollständig und prüffähig sind, ca. 6 Wochen. Die Bearbeitungsdauer verzögert sich dann, wenn Unterlagen nachgefordert werden oder nachgebessert werden müssen oder wenn im Prüfverfahren weitere Behörden zu beteiligen sind.
Bearbeitungsgebühr
Die Gebühren bestimmen sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung. Hiernach berechnet sich die Gebühr im Regelfall auf der Basis der landesdurchschnittlichen Rohbau- und Herstellungskosten sowie nach Art und Umfang der baulichen Maßnahme. Für ein genehmigungspflichtiges Einfamilienhaus kann mit einer Genehmigungsgebühr von ca. 500,00 € gerechnet werden, für die Bauüberwachungen und Bauzustandsbesichtigungen ist in etwa der gleiche Betrag in Ansatz zu bringen.
Die Gebühr für den Vorbescheid beträgt im Regelfall die Hälfte der Genehmigungsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Bei einem späteren Baugenehmigungsverfahren wird von der dann fälligen Bearbeitungsgebühr die Hälfte der Kosten des Vorbescheides abgezogen.
Gültigkeit
Der Vorbescheid gilt für 2 Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden.