Anzeige über die Haltung großer Hunde künftig gebührenpflichtig

Änderung in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Stadt Ennepetal macht darauf aufmerksam, dass sich die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein- Westfalen geändert hat.

Neu ist, dass nun auch die Anzeige über die Haltung eines Hundes nach § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz NRW gebührenpflichtig ist.

Hierbei handelt es sich um die Anzeige, dass ein „großer Hund“ gehalten wird (mindestens 40 cm Widerristhöhe und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg).

Ab 1. April ist für diese Anzeige eine Gebühr in Höhe von 25 Euro zu entrichten.

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