Die Stadt Ennepetal macht darauf aufmerksam, dass sich die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein- Westfalen geändert hat.
Neu ist, dass nun auch die Anzeige über die Haltung eines Hundes nach § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz NRW gebührenpflichtig ist.
Hierbei handelt es sich um die Anzeige, dass ein „großer Hund“ gehalten wird (mindestens 40 cm Widerristhöhe und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg).
Ab 1. April ist für diese Anzeige eine Gebühr in Höhe von 25 Euro zu entrichten.