Alters- und Ehejubiläen
Die Bürgermeisterin gratuliert Bürgerinnen und Bürgern zur Vollendung des 90., 95., 100. und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages.
Voraussetzung für einen Glückwunsch der Bürgermeisterin ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz in Ennepetal haben. Bei den Ehejubilaren ist es erforderlich, dass eine entsprechende Heiratsurkunde beim Standesamt Ennepetal vorliegt.