Teilung von Grundstücken

Bürgerservice
Anliegen von A bis Z

Teilung von Grundstücken

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Bodden von Montags bis Freitags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr gern zur Verfügung. 

Sachbearbeiter/in    Zuständigkeit                      Zi.Tel.   E-Mail
Frau BoddenBaulasten / Teilungen57-178mbodden(at)ennepetal.de

Die Teilung eines Grundstückes, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt oder zulässig ist, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

Unterlagen

Für die den Anträgen auf Teilungsgenehmigung beizufügenden Bauvorlagen wird auf die Verordnung über Bautechnische Prüfungen (BauPrüf-VO) verwiesen. Auskünfte hierzu erteilt die Bauaufsichtsbehörde.

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung – BauO NRW § 8 – Teilung von Grundstücken

Gebühren

Je gebildetes bebautes Grundstück, unter Berücksichtigung des Umfanges der baurechtlichen Prüfung:
50 € - 250 €

Erteilung eines Zeugnisses nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW:
50 €