Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Bodden von Montags bis Freitags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr gern zur Verfügung.
| Sachbearbeiter/in | Zuständigkeit | Zi. | Tel. | |
|---|---|---|---|---|
| Frau Bodden | Baulasten / Teilungen | 57 | -178 | mbodden(at)ennepetal.de |
Die Teilung eines Grundstückes, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt oder zulässig ist, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Unterlagen
Für die den Anträgen auf Teilungsgenehmigung beizufügenden Bauvorlagen wird auf die Verordnung über Bautechnische Prüfungen (BauPrüf-VO) verwiesen. Auskünfte hierzu erteilt die Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung – BauO NRW § 8 – Teilung von Grundstücken
Gebühren
Je gebildetes bebautes Grundstück, unter Berücksichtigung des Umfanges der baurechtlichen Prüfung:
50 € - 250 €
Erteilung eines Zeugnisses nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW:
50 €