Teileigentum / Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bürgerservice
Anliegen von A bis Z:

Bildung von Teileigentum

Zur Beratung stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Bauaufsichtsbehörde gern zur Verfügung. Dies nach Terminabsprache auch außerhalb der regulären Servicezeiten.

Sachbearbeiter/in    Zuständigkeit                      Zi.Tel.   E-Mail
Herr GräfeBaugenehmigung / Bauberatung, Bezirk I58-166agraefe(at)ennepetal.de
Herr Möllenberg
Baugenehmigung / Bauberatung, Bezirk II56-177tmoellenberg(at)ennepetal.de

Bezirk I : Milspe, Büttenberg, Oelkinghausen, Heide/Königsfeld, Rüggeberg
Bezirk II: Altenvoerde, Voerde, Oberbauer/Bülbringen, Hasperbach

 

Bildung von Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Zur Eintragung ins Grundbuch wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Diese kann Ihnen durch das Bauordnungsamt ausgestellt werden. 

Notwendige Unterlagen

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten mind. 1:100)

in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze eindeutig  (z. B. durch Ziffern, Buchstaben ...) gekennzeichnet sind.

Gebühren

Ausfertigung eines Aufteilungsplanes:

  • 50 €, jeder weitere Plan: 30 €

 

Gebühr für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung:

  • Je Eigentumsanteil 50 € bei noch nicht fertiggestellten Bauvorhaben, für jede weitere Ausfertigung 30 €
  • Je Eigentumsanteil 100 € bei bestehenden Gebäuden, für jede weitere Ausfertigung 30 €