Teileigentum / Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bürgerservice
Anliegen von A bis Z:
Zur Beratung stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Bauaufsichtsbehörde gern zur Verfügung. Dies nach Terminabsprache auch außerhalb der regulären Servicezeiten.
| Sachbearbeiter/in | Zuständigkeit | Zi. | Tel. | |
|---|---|---|---|---|
| Herr Gräfe | Baugenehmigung / Bauberatung, Bezirk I | 58 | -166 | agraefe(at)ennepetal.de |
| Herr Möllenberg | Baugenehmigung / Bauberatung, Bezirk II | 56 | -177 | tmoellenberg(at)ennepetal.de |
Bezirk I : Milspe, Büttenberg, Oelkinghausen, Heide/Königsfeld, Rüggeberg
Bezirk II: Altenvoerde, Voerde, Oberbauer/Bülbringen, Hasperbach
Bildung von Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Zur Eintragung ins Grundbuch wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Diese kann Ihnen durch das Bauordnungsamt ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
- Lageplan
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten mind. 1:100)
in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze eindeutig (z. B. durch Ziffern, Buchstaben ...) gekennzeichnet sind.
Gebühren
Ausfertigung eines Aufteilungsplanes:
- 50 €, jeder weitere Plan: 30 €
Gebühr für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung:
- Je Eigentumsanteil 50 € bei noch nicht fertiggestellten Bauvorhaben, für jede weitere Ausfertigung 30 €
- Je Eigentumsanteil 100 € bei bestehenden Gebäuden, für jede weitere Ausfertigung 30 €
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