Bebauungsplan Nr. 8b "Kleingartenanlage Homberge"
Zur Verbesserung der Situation auf dem Gebiet des Kleingartenwesens hat die Stadt Ennepetal beschlossen, geeignete Standorte für Dauerklein-gärtner zu aktivieren.
Grund für diese Maßnahme war die bisher unbefriedigende Situation auf dem Sektor des Kleingartenwesens und die hohe Nachfragen nach Klein-gärten aus der Bevölkerung.
Die Stadt Ennepetal hat im Zuge einer Voruntersuchung die Gesamtsitua-tion auf dem Kleingartensektor untersucht und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
- Im Stadtgebiet von Ennepetal sind etwa 12 "Kleingartenan-
lagen" mit ca. 300 Kleingärten vorhanden.
- Fast alle Kleingartenanlagen sind aus privater Hand vergeben
(z.T. Werksgärten).
- Die Kleingartenanlagen besitzen keine ausreichende Infrastruktur; Anbindung und Ausstattung der Anlagen sind überwiegend unbefriedigend.
- Für die einzelnen Kleingartenanlagen bestehen keine Organisationsstrukturen (Vereine).
- Die Nachfrage nach Dauerkleingärten aus der Bevölkerung ist sehr hoch. Eine Befragung hat ergeben, dass sich - außer den vorhandenen Kleingärten - noch ca. 150 Einwohner für einen Kleingarten angemeldet haben.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieser Voruntersuchung hat die Stadt Ennepetal beschlossen, zwei Standorte für Dauerkleingartenanlagen zu entwickeln.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufstellungs- beschluss | 08.12.1977 | Satzungsbeschluss | 19.10.1978 | ||
| Auslegungs- beschluss | 11.05.1978 | Inkrafttreten | 11.04.1979 | ||
| Öffentl. Auslegung | 09.06. - 10.07.1978 |
| Satzungsplan | (6.3 MB pdf-Dokument) |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (700 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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