Bebauungsplan Nr. 84 "Oelkinghausen Süd-West"

Geltungsbereich
Geltungsbereich

Der Rat der Stadt Ennepetal hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 die Auf­stellung des im Westen des Ennepetaler Stadtgebietes unmittelbar an der Stadtgrenze zu Schwelm gelegenen Bebauungsplanes Nr. 84 „Gewerbege­biet Oelkinghausen Süd-West” gem. § 30 BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst zwei voneinander getrennte Planbereiche nördlich und südlich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 81 „Oelkinghausen West” und besitzt eine Größe von ca. 15,2 ha. 

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Aufstellungs-
beschluss

15.12.2005

Öffentl. Auslegung
12.04. - 14.05.2007
Bürgeranhörung01.02.2006Satzungsbeschluss24.01.2008
Frühz. Trägerbe-
teiligung

20.02.2006

Inkrafttreten

19.05.2008

Billigungsbeschluss

15.03.2007
Satzungsplan
(2.3 MB pdf-Dokument)
Grünordnungsplan
(4.8 MB pdf-Dokument)
Erläuterungsbericht Grünordnungsplan
(1.0 MB pdf-Dokument)
Begründung zum Satzungsbeschluss
(346 KB pdf-Dokument)

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung

Dipl.-Ing. Lutz Spelsberg