Bebauungsplan Nr. 84 "Oelkinghausen Süd-West", 1. Änderung
(vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB)
Der am 19.05.2008 inkraftgetretene Bebauungsplan Nr. 84 ist in zwei Teilbereiche unterteilt. Die im südlichen Teilbereich B gelegene Erschließung soll mit dieser Bebauungsplanänderung ergänzt werden.
Im bisher gültigen Bebauungsplan Nr. 84 ist im hängigen, nördlichen Bereich von Planbereich B eine Erschließung vorgesehen, die eine klein- bis mittelgroß- strukturierte Parzellierung von Gewerbegrundstücken ermöglicht und im südlichen, weniger hängigen Bereich Platz für eines oder mehrere große Gewerbegrundstücke bietet. Mit dieser Planung wurde einer entsprechenden Nachfragestruktur von ansiedlungswilligen Gewerbetreibenden nachgekommen.
Das Erfordernis zur Änderung des noch jungen Bebauungsplanes Nr. 84 „Oelkinghausen Süd-West“ ergibt sich zum heutigen Zeitpunkt aus geänderten Rahmenbedingungen der Grundstücksvermarktung. So werden – nachdem die Ansiedlung eines großen Gewerbebetriebes nicht zustande gekommen ist – ausschließlich kleine und mittelgroße Grundstückseinheiten nachgefragt. Um diese Nachfrage zu befriedigen und eine optimale Ausnutzung des Gewerbegebietes zu gewährleisten, soll mit dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes ein weiterer Erschließungsstich im südlichen Teil des Gebietes festgesetzt werden.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungs- beschluss | 19.06.2008 | Satzungsbeschluss | 23.10.2008 | ||
| Auslegungs- beschluss | 14.08.2008 | Inkrafttreten | 06.11.2008 | ||
| Öffentl. Auslegung | 04.09. - 06.10.2008 |
| Satzungsplan | (4.3 MB pdf-Dokument) |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (702 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
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