Bebauungsplan Nr. 72 "Schulstraße/Esbecker Straße"
Ziel des Bebauungsplanes war es, die planungsrechtilchen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Kindertagesstätte zu schaffen.
Ein weiteres Ziel des Bebauungsplanes war es, die konkurrierenden Raum- und Nutzungsansprüche wie Kindertagesstätte, Schule, Spielplatz und ruhender Verkehr zu harmonisieren.
Dieser Bebauungspläne ist bis auf einen geringfügigen Teil ("Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kindertagesstätte") aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Ennepetal entwickelt worden.
Für diesen geringfügigen Teil wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens eine vereinfachte Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst einen Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 57 "Karl-Marx-Platz".
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufstellungs- beschluss | 16.02.1995 | Satzungsbeschluss | 30.11.1995 | ||
| Auslegungs- beschluss | 06.07.1995 | Inkrafttreten | 26.03.1996 | ||
| Öffentl. Auslegung | 31.07. - 08.09.1995 |
| Satzungsplan | (3.3 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (867 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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