Bebauungsplan Nr. 7 "Heide", 1. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 7 "Heide" ist durch die 1.
Änderung, genehmigt am 27.07.1978, rechtsverbindlich am 04.09.1978, ersetzt worden.
Der Bebauungsplan wurde im Jahre 1965 auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung von 1962 aufgestellt, wonach in Kleinsiedlungsgebieten mit einem zulässigen Vollgeschoss eine Geschossflächenzahl von höchstens 0,2 festgesetzt werden konnte.
Dem Trend der Zeit folgend, entsteht immer zahlreicher der Wunsch nach Vergrößerung der Wohnflächen durch Ausbau der Dachgeschosse bzw. durch Anbauten an die vorhandenen Wohnhäuser, wobei sich gezeigt hat, dass die Geschossflächenzahl 0,2 in der Regel geringfügig überschritten wird.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungs- beschluss | 24.03.1977 | Satzungsbeschluss | 07.02.1978 | ||
| Auslegungs- beschluss | 14.06.1977 | Inkrafttreten | 04.09.1978 | ||
| Öffentl. Auslegung | 25.07. - 26.08.1977 |
| Satzungsplan | (4.2 MB pdf-Dokument) |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (38 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung
