Bebauungsplan Nr. 65 "Gewerbepark Oelkinghausen-Fettkamp"
Ziel des Bebauungsplanes war es, den Gewerbestandort Ennepetal-Oelkinghausen zu erweitern, um neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Wirtschaftsstruktur der Stadt Ennepetal zu verbessern.
Anlaß für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes war zum einen der immense Ansiedlungsdruck im Betrachtungsbereich, aber auch die Chance, die wirtschaftsstrukturellen Verhältnisse der Stadt Ennepetal kontinuierlich weiterzuentwicklen; d.h., die eingeleitete Entwicklung für den bereits bestehenden Gewerbe- und Industriestandort Ennepetal-Oelkinghausen (Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur der Stadt) weiterzuführen.
Andere Standorte innerhalb des Stadtgebietes stehen für die Entwicklung von Gewerbeflächen nicht zur Verfügung.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufstellungs- beschluss |
| Öffentl. Auslegung (2) | 29.01.- 29.02.1996 | ||
| Auslegungs- beschluss (1) | 26.10.1995 | Satzungsbeschluss | 25.04.1996 | ||
| Öffentl. Auslegung (1) | 13.11.- | Inkrafttreten | 30.08.1996 | ||
| Auslegungs- beschluss (2) | 18.01.1996 |
| Satzungsplan | (7.2 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (2.5 MB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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