Bebauungsplan 64 "Königsfelder Str./Scharpenberger Str."
Dieser Bebauungsplan dient der weiteren Erschließung von gewerblicher Baufläche im Bereich des Gewerbestandortes Oelkinghausen. Um dem starken Bedarf an Gewerbegrundstücken zu entsprechen, musste die Stadt Ennepetal zunächst auf die kleinen Reserveflächen im Randbereich des vorhandenen Gewerbegebietes zurückgreifen. Einbezogen wurde auch die dortige Fläche für Gemeinbedarf, welche durch die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes zugunsten des südlichen Mischgebietes verkleinert wurde.
Diesem Bebauungsplan ging die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennepetal voraus, welche durch eine Umwandlung von "Fläche für die Landwirtschaft" und teilweise einer "Fläche für Gemeinbedarf" in "gewerbliche bzw. gemischte Baufläche" die Voraussetzungen für diesen Bebauungsplan geschaffen hat.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufstellungs- beschluss | 15.11.1990 | Satzungsbeschluss | 14.11.1991 | ||
| Auslegungs- beschluss | 21.03.1991 | Inkrafttreten | 26.05.1992 | ||
| Öffentl. Auslegung | 07.05.- 12.06.1991 |
| Satzungsplan | (4.2 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (781 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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