Bebauungsplan Nr. 64 "Königsfelder Str./Scharpenberger Str." 1. Änderung
Ziel dieser Bebauungsplanänderung war die Umwandlung der Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf" in "Mischgebiet".
Die Stadt Ennepetal beabsichtigte, den Bereich einer gewerblichen Nutzung zuzuführen, da der dortige Schulstandort Ende des Jahres 1997 aufgegeben wird.
Parallel zu diesem Bauleitplanverfahren erfolgte für diesen Bereich die 49. Änderung des Plächennutzungsplanes der Stadt Ennepetal im Bereich Ennepetal-Oelkinghausen, östlich der Königsfelder Straße, Höhe Scharpenberger Straße.
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 64 "Königsfelder Straße/Scharpenberger Straße", östlich der Königsfelder Straße, Höhe Scharpenberger Straße.Südlich der Scharpenberger Straße schließt sich nach einem Wohnhaus und einem Gewerbebetrieb ein Schulgrundstück an.Auf dem südlichen Teil des Änderungsbereiches hat sich ein Gartenbaubetrieb niedergelassen.Im Osten begrenzt die Ferngasleitung der Ruhrgas AG den Änderungsbereich. diese Leitungsstrasse bildet gleichzeitig die westliche Begrenzung des vorhandenen Gewerbegebietes Oelkinghausen.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungs- beschluss | 13.11.1997 | Satzungsbeschluss | 18.06.1998 | ||
| Auslegungs- beschluss | 13.11.1997 | Inkrafttreten | 17.02.1999 | ||
| Öffentl. Auslegung | 03.03.- 03.04.1998 |
| Satzungsplan | (3.2 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (122 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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