Bebauungsplan Nr. 63 "Königsfelder Straße/Hagelsiepen"
Ziel dieses Bebauungsplanes war es,
- die Wohnbebauung nordöstlich der Königsfelder Straße (Häuser Königsfelder Str. 13-17-) planungsrechtlich zu sichern
- für den Bereich nordöstlich der Königsfelder Straße zwischen dem Haus Nr. 17 und der Zuwegung des ehemaligen Gehöftes Weustenfeld, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebeauung
(3 Einzelhäuser) zu schaffen.
Der Bebauungsplan sollte die Wohnbaunutzung im Bereich der Oder- und der Neißestraße abschließen.
Das Plangebiet liegt nordöstlich der Königsfelder Straße gegenüber der Wohnbebauung der Neißestraße. Es ist zur Hälfte bebaut (3 freistehende Wohnhäuser), die andere Hälfte ist unbebaut und wird z. Zt. als Wiese genutzt. Südöstlich des Plangebietes befindet sich die Zufahrt zum ehemaligen Gehöft Weustenfeld, welche mit erhaltenswerten Bäumen/Hecken besetzt ist. Der Bereich dieser Zufahrt wird vom räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes nicht erfaßt.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufstellungs- beschluss | 07.06.1990 | Satzungsbeschluss | 11.07.1991 | ||
| Auslegungs- beschluss | 20.12.1990 | Inkrafttreten | 25.10.1991 | ||
| Öffentl. Auslegung | 12.04. - 15.05.1991 |
| Satzungsplan | (2.5 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (114 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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