Bebauungsplan Nr. 6 "Voerde-Nord"

Geltungsbereich
Geltungsbereich

Übersichtsplan der Änderungen

Das zur Bebauung vorgesehene Gelände schließt nordwestlich an den bebauten Ortsteil Voerde an. Es wird begrenzt im Osten durch die Bergstraße, im Süden und Westen durch den Meininghauser Weg, im Norden durch die Planstraße "B", die das Plangebiet zwischen den vorhandenen Wegekreuzen am Hellweg und an der Windecke nach Norden abschließt. Die in ursprünglichen B II o, B III o, C II o und A-Gebieten liegende Altbebauung im östlichen und südlichen Teil wurde in das Planungsgebiet einbezogen.
Das Gelände weist zum Teil starkes Gefälle auf. Es liegt auf NN bezogen zwischen den Ordinaten 360,00 im Norden und 306,00 im Süden.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Aufstellungs-
beschluss

11.02.1964

Satzungsbeschluss

30.11.1968
Auslegungs-
beschluss

03.11.1967

Inkrafttreten

30.11.1968
Öffentl.
Auslegung

05.12.1967 -
05.01.1968
Satzungsplan(9.7 MB pdf-Dokument)
Begründung zum Satzungsbeschluss
(mit Ergänzung)
(438 KB pdf-Dokument)

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung

Dipl.-Ing. Lutz Spelsberg