Bebauungsplan Nr. 56 "Lindenstraße"
Ziel dieses Bebauungsplanes war es, den historisch gewachsenen zentralen Bereich des Ortsteiles Voerde in seiner Bausubstanz zu erhalten und dort das vielfältige Angebot von Einzelhandel udn Dienstleistungen zu stärken. Eine Verbesserung des Wohnumfeldes soll auch die Wohnfunktion fördern und den Aufenthalt in Voerde attraktiver machen.
Um den typischen kleinstädtischen Charakter der Einkaufszone der LIndenstraße und An der Kirche zu sichern, ist es geboten, die Ansiedlung von Spielhallen und Sexshops in diesem Bereich in Grenzen zu halten.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufstellungs- beschluss | 10.09.1987 | Auslegungs- beschluss (2) | 27.05.1992 | ||
| Auslegungs- beschluss (1) | 11.07.1991 | Öffentl. Auslegung (2) | 20.07. - 31.08.1992 | ||
| Öffentl. Auslegung (1) | 09.09. - 11.10.1991 | Satzungs- beschluss (2) | 15.10.1992 | ||
| Satzungs- beschluss (1) | 14.11.1991 | Inkrafttreten | 28.01.1993 |
| Satzungsplan | (7.0 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (278 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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