Bebauungsplan Nr. 4 "Neuenlande" - Neuaufstellung

Geltungsbereich
Geltungsbereich

Aufgrund der zahlreichen Bedenken und Anregungen ergab sich die Notwendigkeit, weitere Änderungen des Bebauungsplanes unter Ausweitung des bisherigen räumlichen Geltungsbereiches vorzunehmen.
Wegen der Erweiterung des Planbereiches und weil die Darstellung der einzelnen Änderungen in dem Bebauungsplan dessen Eindeutigkeit und Lesbarkeit in einem nicht mehr vertretbaren Maße beeinträchtigt hätte, war es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 4 "Neuenlande" neu aufzustellen.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Änderungs-
beschluss

ist erfolgt
Öffentl.
Auslegung
10.11. -
11.12.1972
Auslegungs-
beschluss

25.03.1971

Satzungsbeschluss

22.03.1973
Öffentl.
Auslegung

24.05. -
25.06.1971

Inkrafttreten

20.05.1974
Begründung zum Satzungsbeschluss
(239 KB pdf-Dokument)

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung

Dipl.-Ing. Lutz Spelsberg