Bebauungsplan Nr. 4 "Neuenlande", 2. vereinf. Änderung
Ziel dieser Bebauungsplanänderung war die Herabstufung der zur Zeit im Änderungsbereich zulässigen 8-geschossigen Bebauung auf 2 Geschosse, eine Änderung des Baugebietscharakters (WR in WA) und eine Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, im Änderungsbereich Reihen- oder Doppelhäuser errichten zu können. Weiteres Ziel dieser Bebauungsplanänderung war die planungsrechtliche Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes (Typ C).
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungs- beschluss | 04.03.1993 | Öffentl. Auslegung | bis 21.02.1995 | ||
| Auslegungs- beschluss | 03.06.1993 | Satzungsbeschluss | 01.06.1995 | ||
| Überarb.Auslegungs- beschluss |
| Inkrafttreten | 04.12.1995 |
| Satzungsplan | (2.1 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (133 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung
Dipl.- Ing. Lutz Spelsberg
