Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbe- und Industriegebiet
Jacob/Dorma in Ennepetal", 1. Änderung
Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung am und um den Gewerbe- und Industriestandort Jacob/Dorma hat der Rat der Stadt Ennepetal den Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbe- und Industriegebiet Jacob/Dorma in Ennepetal" aufgestellt; dieser hat am 05.05.1986 Rechtsverbindlichkeit erlangt.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens hat der Rat der Stadt Ennepetal eine umfangreiche und schwierige Abstimmung sowie Abwägung zwischen den im Planbereich konkurrieren-
den Raumansprüchen vollzogen und einen - für alle Beteiligten - akzeptablen Ausgleich gefunden.
Insbesondere ging es bei diesem Bebauungsplan darum,
1. den Bestand des Gewerbe- und Industriestandortes zu sichern, seinen Nutzungsgrad zu bestimmen und ihm einen angemessenen Erweiterungsspielraum zuzuordnen.
2. die dort betriebene Deponie in Art und Umfang zu bestimmen und deren Aufbau festzulegen.
3. den Eingriff in die Landschaft verträglich zu gestalten und Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu definieren und festzusetzen.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungs- beschluss | 29.03.1990 | Auslegungs- beschluss (2) | 21.05.1994 | ||
| Auslegungs- beschluss (1) | 09.07.1992 | Öffentl. Auslegung (2) | 30.06. - 01.08.1994 | ||
| Öffentl. Auslegung (1) | 03.08. - 04.09.1992 | Satzungs- beschluss (2) | 29.09.1994 | ||
| Satzungs- beschluss (1) | 15.10.1992 | Inkrafttreten | 10.11.1995 |
| Satzungsplan | (6.8 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (1.2 MB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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