Bebauungsplan Nr. 29a "Boesebecker Siepen - Nielandweg",
1. Änderung
In Anbetracht geänderter städtebaulicher Planungsinhalte - insbesondere im Hinblick auf die Festsetzung von Hochhäusern - hat der Rat der Stadt Ennepetal beschlossen, den in Rede stehenden Bebauungsplan in Teilbereichen zu ändern.
Hauptziel dieser Änderung war die Korrektur der städtebaulichen Zielabsicht im nördlichen Bereich dieser Änderung; sie soll dazu führen, dass die bisher mögliche Bebauung (17-geschossiges Hochhaus) durch eine andere (freistehende 1- bis 2-geschossige Einfamilienhausbebauung) ersetzt wird.
Diese Zielabsicht hatte u.a. zur Folge, dass - entsprechend der damit verbundenen geringeren baulichen Ausnutzung - zwangsläufig eine Überprüfung der bisher festgesetzten Erschließungsanlagen und der Flächen für den ruhenden Verkehr hinsichtlich der Art und der Dimensionierung erfolgen musste.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungs- beschluss | 30.06.1983 | Satzungsbeschluss | 13.06.1985 | ||
| Auslegungs- beschluss | 26.06.1984 | Inkrafttreten | 28.10.1985 | ||
| Öffentl. Auslegung | 25.07. - 31.08.1984 |
| Satzungsplan | (5.3 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (304 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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