Bebauungsplan Nr. 25a "Quabecke"

Geltungsbereich
Geltungsbereich

Im Sinne einer angestrebten Verdichtung der innerstädtischen Bebauung, sollte im Planbereich eine nach moderne städtebaulichen Gesichtspunkten konzeptionierte, der Form des Geländes und den Belangen der umgebenden Nachbarbebauung angepasste, gestaffelte Bebauung verwirklicht werden. Dies entspricht auch den Vorstellungen des Nordrhein-Westfalenprogramms (NWP) der Landesregierung, wonach es Ziel des Städtebaues ist, eine Verbesserung der baulichen Entwicklung durch geordnete und intensive Nutzung vorhandener Bauflächen und Freiräume anzustreben.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Aufstellungs-
beschluss

Satzungsbeschluss

13.05.1971
Auslegungs-
beschluss

23.02.1971

Inkrafttreten

15.07.1971
Öffentl.
Auslegung

22.03. -
23.04.1971

Satzungsplan                           (4.4 MB pdf-Dokument) 
Begründung zum Satzungsbeschluss
(77 KB pdf-Dokument)                        

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung

Dipl.-Ing. Lutz Spelsberg