Bebauungsplan Nr. 24 "Aufsicht", 1. Änderung
Diese Bebauungsplanänderung sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass brachliegende gewerbliche Räume zu Wohnungen umgebaut werden konnten. Der seinerzeitige Druck auf dem Wohnungsmarkt gab Anlass, den Bauwilligen entgegenzukommen und die gesetzlichen Grundlagen vorzuhalten.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Ennepetal stellte im Planbereich eine gewerbliche Nutzung dar.
Um die leerstehenden Räume der ehemaligen Handwerksbetriebe schnellstmöglich einer Wohnnutzung zuführen zu können, sollte der Flächennutzungsplan gem. § 1 Abs. 2 des Wohnungsbauerleichterungsgesetzes vom 17.05.1990 im Wege einer Berichtigung angepasst werden.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
Änderungs- | 10.05.1990 | Öffentl. Auslegung | 07.05. - 12.06.1991 | ||
| Frühz. Bürgerbe- teiligung | 25.06. - 27.07.1990 | Satzungsbeschluss | 14.11.1991 | ||
| Auslegungs- beschluss | 04.10.1990 | Inkrafttreten | 26.05.1992 |
| Satzungsplan | (3.6 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (79 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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