Bebauungsplan Nr. 23 "Kämpershausweg", 1. Änderung

Geltungsbereich
Geltungsbereich

Der Bebauungsplan Nr. 23 "Kämpershausweg" wurde durch die Bekanntmachung gem. § 12 BBauG am 30.05.1970 rechtsverbindlich.

4.) Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ausgeschlos-
sen.

Ziel dieser Bebauungsplanänderung war die Aufhebung der unter Punkt 4.) genannten textlichen Festsetzungen. Zweck dieser Bauleitplanänderung war es, untergeordnete Nebenanlagen im Sinne § 14 BauNVO zuzulassen. Dadurch sollte dem Bedürfnis der Grundstückseigentümer in diesem Bereich Rechnung getragen werden.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Änderungs-
beschluss

18.12.1980

Satzungsbeschluss

20.07.1981
Auslegungs-
beschluss

18.12.1980

Inkrafttreten

28.10.1981
Öffentl.
Auslegung

23.03. -
30.04.1981
Satzungsplan                           (900 KB pdf-Dokument) 
Begründung zum Satzungsbeschluss
(61 KB pdf-Dokument)                        

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung

Dipl.-Ing. Lutz Spelsberg