Bebauungsplan Nr. 23 "Kämpershausweg", 1. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 23 "Kämpershausweg" wurde durch die Bekanntmachung gem. § 12 BBauG am 30.05.1970 rechtsverbindlich.
4.) Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ausgeschlos-
sen.
Ziel dieser Bebauungsplanänderung war die Aufhebung der unter Punkt 4.) genannten textlichen Festsetzungen. Zweck dieser Bauleitplanänderung war es, untergeordnete Nebenanlagen im Sinne § 14 BauNVO zuzulassen. Dadurch sollte dem Bedürfnis der Grundstückseigentümer in diesem Bereich Rechnung getragen werden.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
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| Änderungs- beschluss | 18.12.1980 | Satzungsbeschluss | 20.07.1981 | ||
| Auslegungs- beschluss | 18.12.1980 | Inkrafttreten | 28.10.1981 | ||
| Öffentl. Auslegung | 23.03. - 30.04.1981 |
| Satzungsplan | (900 KB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (61 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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