Bebauungsplan Nr. 20c "Oelkinghausen-Nord" Teil II
Der linke Teil dieses Geltungsbereichs - BPlan 20c "Oelkinghausen-Nord" Teil II - ist durch die 2. Änderung, genehmigt am 09.04.1984, rechtsverbindlich am 02.05.1984, ersetzt worden.
Die ursprüngliche Begründung für den Bebauungsplan Nr. 20c erfasste den Teilbereich II mit und war entsprechend für dieses Planverfahren maßgebend. Diese Begründung ist daher als Anlage beigefügt. In dem bisherigen Bebauungsplanentwurf war in dem Gebiet zwischen forstwirtschaftlich genutzten Flächen und überbauten Grundstücksflächen des Gewerbegebietes eine ca. 15 bis 20 m breite Grünfläche festgesetzt. Entsprechend den Bedenken des Forstamtes, wurde die Baugrenze nunmehr im nordöstlichen Bereich in einem Abstand von 35 m zur Waldgrenze festgesetzt und der Zwischenraum als nichtüberbaubare Grundstücksfläche belassen.
Im nordwestlichen Bereich konnte der Abstand zu dem kleinen Wäldchen in Abstimmung mit dem Forstamt wegen der dort für den Schallschutz erforderlichen Riegelbebauung auf 25 m verringert werden.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungs- beschluss | Auslegungs- beschluss (2) | 08.02.1979 | |||
| Auslegungs- beschluss (1) | 24.08.1978 | Öffentl. Auslegung (2) | 05.04. - 11.05.1979 | ||
| Öffentl. Auslegung (1) | 25.09. - 26.10.1978 | Satzungs- beschluss (2) | 15.08.1979 | ||
| Satzungs- beschluss (1) | 14.12.1978 | Inkrafttreten | 05.12.1979 |
| Satzungsplan | (5.8 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (726 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
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