Bebauungsplan Nr. 20c "Oelkinghausen-Nord" Teil II,
2. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 20c "Oelkinghausen-Nord" Teil II, 1. Änderung ist durch die 2. Änderung, genehmigt am 09.04.1984, rechtsverbindlich am 02.05.1984, ersetzt worden.
Dieses Änderungsverfahren resultierte aus Teilungsanträgen, welche die Absicht erkennen ließen, die projektierte Nutzung als Gewerbegebiet zu unterlaufen und somit geeignet waren, die städtebauliche Zielkonzeption für den Gewerbestandort Oelkinghausen grundsätzlich in Frage zu stellen.
Ziel dieser Änderung war es, artfremde Nutzung (insbesondere Wohnnutzung) im Änderungsbereich soweit wie möglich auszuschließen, die Standortgunst des Gebietes für vorhandene als auch noch anzusiedelnde Gewerbebetriebe zu bewahren und interne Immissionskonflikte auszuschließen.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungs- beschluss | 17.03.1983 | Satzungsbeschluss | 01.03.1984 | ||
| Auslegungs- beschluss | 29.09.1983 | Inkrafttreten | 02.05.1984 | ||
| Öffentl. Auslegung | 07.11. - 09.12.1983 |
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Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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