Bebauungsplan Nr. 17 "Windstraße", 5. Änderung
Grund für diese Bebauungsplanänderung war ein Antrag der Grundstückseigentümer auf Umwidmung der dort getroffenen Festsetzungen von
"Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohngebiet"
Die im noch rechtsverbindlichen Bebauungsplan enthaltene Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft", wurde aufgrund einer seinerzeit dort betriebenen Gärtnerei getroffen.
Diese Nutzung wurde zwischenzeitlich aufgegeben.
Das Plangebiet besaß aufgrund seiner Lage und der unmittelbaren Nähe zu den vorhandenen angrenzenden Wohnbaugebieten als auch seiner Erschließungsmöglichkeiten eine Eignung für eine Wohnbebauung.
Aus diesen Gründen sollte der Bebauungsplan geändert werden.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungs- beschluss | 21.10.1980 | Satzungsbeschluss | 22.04.1982 | ||
| Auslegungs- beschluss | 19.11.1981 | Inkrafttreten | 17./18.11.1982 | ||
| Öffentl. Auslegung | 21.12.81.- 28.01.1982 |
| Satzungsplan | (3.7 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (166 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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