Bebauungsplan Nr. 16 "Höfinghoff"
Das Plangebiet ist nach dem Flächennutzungsplan als Wohn-
baufläche vorgesehen und sollte wegen dringenden Bedarfs an Bauland, insbesondere zur Erstellung von Eigen-
heimen und Mietwohnungen, der Bebauung zugeführt werden.
Die geplante 1-6-geschossige Bebauung würde schätzungsweise 120 neue Wohnungseinheiten einbringen, so dass nach Ab-
schluss der Baumaßnahmen im Planbereich ca. 150 Woh-
nungseinheiten (Alt- und Neubauten) bereitstehen würden. Daraus ergab sich eine zu erwartende Einwohnerzahl von ca. 650 Personen.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungs- beschluss | Satzungsbeschluss | 29.07.1966 | |||
| Auslegungs- beschluss | 31.03.1966 | Inkrafttreten | 20.01.1967 | ||
| Öffentl. Auslegung | 10.05. - 10.06.1966 |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (626 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
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