Bebauungsplan Nr. 16 "Höfinghoff"

Geltungsbereich
Geltungsbereich

Das Plangebiet ist nach dem Flächennutzungsplan als Wohn-
baufläche vorgesehen und sollte wegen dringenden Bedarfs an Bauland, insbesondere zur Erstellung von Eigen-
heimen und Mietwohnungen, der Bebauung zugeführt werden.
Die geplante 1-6-geschossige Bebauung würde schätzungsweise 120 neue Wohnungseinheiten einbringen, so dass nach Ab-
schluss der Baumaßnahmen im Planbereich ca. 150 Woh-
nungseinheiten (Alt- und Neubauten) bereitstehen würden. Daraus ergab sich eine zu erwartende Einwohnerzahl von ca. 650 Personen.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Änderungs-
beschluss

Satzungsbeschluss

29.07.1966
Auslegungs-
beschluss

31.03.1966

Inkrafttreten

20.01.1967
Öffentl.
Auslegung

10.05. -
10.06.1966
Begründung zum Satzungsbeschluss
(626 KB pdf-Dokument)                        

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung

Dipl.-Ing. Lutz Spelsberg