Bebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe" Teil VI
Ziel des Bebauungsplanes war die Schaffung weiteren verbindlichen Baurechtes im Stadtkern von Ennepetal-Milspe.
Dieser Bebauungsplan sollte mit dazu beitragen, die mit den bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe" Teil I und Teil II festgelegte städtebauliche Entwicklung des Stadtkernes kontinuierlich und geordnet weiterzuführen.
Im Hinblick auf die planerischen Inhalte der städtebaulichen Ziele der laufenden Stadtkernsanierung Ennepetal-Milspe, sind die Inhalte/Ziele dieses Bebauungsplanes wie folgt determiniert worden:
- Festsetzung eines MK-Gebietes entlang der L 702 (Voerder Straße)
zum Zwecke der Ansiedlung zentraler Versorgungsfunktionen im Stadtzentrum. - Festsetzung eines WA-Gebietes im südlichen Teil des Planbereiches zum Zwecke weiterer, erwünschter Wohnnutzung im Stadtkern von Ennepetal- Milspe
- Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Erweiterung der Einmündungsbereiche L 702 (Voerder Straße/Fuhrstraße und Fuhrstraße/ Esbecker Straße) zum Zwecke verbesserter Verkehrsverhältnisse in den vorgenannten Einmündungsbereichen.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufstellungs- beschluss | 21.02.1985 | Satzungsbeschluss | 22.01.1987 | ||
| Auslegungs- beschluss | 25.09.1986 | Inkrafttreten | 21.07.1987 | ||
| Öffentl. Auslegung | 27.10. - 28.11.1986 |
| Satzungsplan | (4.6 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (471 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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