Bebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe" Teil VI

Geltungsbereich
Geltungsbereich

Ziel des Bebauungsplanes war die Schaffung weiteren verbindlichen Baurechtes im Stadtkern von Ennepetal-Milspe.
Dieser Bebauungsplan sollte mit dazu beitragen, die mit den bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe" Teil I und Teil II festgelegte städtebauliche Entwicklung des Stadtkernes kontinuierlich und geordnet weiterzuführen.
Im Hinblick auf die planerischen Inhalte der städtebaulichen Ziele der laufenden Stadtkernsanierung Ennepetal-Milspe, sind die Inhalte/Ziele dieses Bebauungsplanes wie folgt determiniert worden:

  1. Festsetzung eines MK-Gebietes entlang der L 702 (Voerder Straße)
    zum Zwecke der Ansiedlung zentraler Versorgungsfunktionen im Stadtzentrum.
  2. Festsetzung eines WA-Gebietes im südlichen Teil des Planbereiches zum Zwecke weiterer, erwünschter Wohnnutzung im Stadtkern von Ennepetal- Milspe
  3. Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Erweiterung der Einmündungsbereiche L 702 (Voerder Straße/Fuhrstraße und Fuhrstraße/ Esbecker Straße) zum Zwecke verbesserter Verkehrsverhältnisse in den vorgenannten Einmündungsbereichen.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Aufstellungs-
beschluss

21.02.1985

Satzungsbeschluss

22.01.1987
Auslegungs-
beschluss

25.09.1986

Inkrafttreten

21.07.1987
Öffentl.
Auslegung

27.10. -
28.11.1986
Satzungsplan                           (4.6 MB pdf-Dokument) 
Begründung zum Satzungsbeschluss
(471 KB pdf-Dokument)                        

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - leiter der Abtlg. Planung

Dipl.-Ing. Lutz Spelsberg