Bebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ept.-Milspe - Fußgängerzone Voerder Straße" Abschnitt 1
Das Plangebiet umfasste den Straßenraum der Marktstraße sowie die Voerder Straße von der Einmündung Marktstraße bis zur Berninghauser Straße. Die beiden Straßen haben eine wichtige Erschließungsfunktion für den zentralen Innenstadt- und Einkaufsbereich. Mit seinerzeit 54 Stellplätzen entlang der Voerder Straße war dies auch ein wichtiger Bereich für den ruhenden Verkehr. Innerhalb der Parkstreifen sind Bäume eingestellt. Der Fußgängerverkehr wurde über baulich von der Fahrbahn getrennte Gehwegflächen geführt.
Das Straßenumfeld wird geprägt durch vielfältige Nutzungen wie Einzelhandel, Ärztehaus, Gastronomie und Banken/Versicherungen. Unmittelbar an die Marktstraße angrenzend liegt der Marktplatz, ein Platz mit hoher Aufenthaltsqualität, Außengastronomie und kundenintensiven Nutzungen. Weiterhin findet auf dieser Fläche der Wochenmarkt statt. Am anderen Ende des Plangebietes befindet sich ein kleiner Sparkassenvorplatz.
Dieser Plangebietsbereich bindet sich ein in den gesamten Stadtkern von Ennepetal-Milspe, der sich auszeichnet durch die unmittelbare Nähe zur Landschaft und den angrenzenden Gewässern (Klutertberg, Ennepe, Heilenbecke) sowie vielfältigen Nutzungen wie Einzelhandel, das Haus Ennepetal als regional bedeutsames Kultur- und Veranstaltungszentrum und die Kluterthöhle mit ihrer überregionalen Bedeutung. Im direkten Zentrumsbereich, nördlich der Marktstraße, liegt der zentrale Busbahnhof als wichtiger Verknüpfungs- und Umsteigepunkt des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die Abwicklung des Busverkehr erfolgt fast ausschließlich über die Voerder Straße und Marktstraße. Insgesamt verkehrten damals 11 Buslinien in diesem Abschnitt.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungs- beschluss | 27.06.1996 | Öffentl. Auslegung | 21.06. - 21.07.2004 | ||
Bürgerbeteiligung | 30.09. - 30.10.2002 | Satzungsbeschluss | 18.11.2004 | ||
| Frühz. Trägerbe- teiligung | 25.09. - 25.10.2002 | Inkrafttreten | 29.11.2004 | ||
| Auslegungs- beschluss | 27.05.2004 |
| Satzungsplan | (1 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (948 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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