Bebauungsplan Nr. 15 "Ennepetal-Milspe" Teil II,
3. Änderung
Der Planbereich dieses Bebauungsplanes sollte - entsprech-
end den Zielen der laufenden Sanierung für den Stadtkern von Ennepetal-Milspe - baulich entwickelt werden, damit die städtebaulichen Umbau- u. Entwicklungsmaßnahmen für den zentralen Versorgungsstandort Ennepetal-Milspe im Rahmen der Stadtkernsanierung und der damit verbundenen staatlichen Förderung baldmöglichst abeschlossen werden konnten.
Im Zuge der Bemühungen der Stadt und des von ihr beauftragten Sanierungstreuhänders, den Planbereich - entsprechend den weiterentwickelten Zielen der Stadtkernsanierung - baulich und funktional zu entwickeln, hatte sich gezeigt, dass die getroffenen Festsetzungen des (noch) rechtsverbindlichen Bebauungplanes Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe", Teil II nicht umgesetzt werden konnten und in wichtigen Teilbereichen den nunmehr entwickelten Raum- und Nutzungsansprüchen entgegenstehen bzw. keinen hinreichenden Entwicklungsspielraum bieten.
Einerseits wurden die Grundzüge der Planung durch die nunmehr modifizierten Raum- und Nutzungsansprüche nicht berührt, andererseits sind sie jedoch so geartet, dass im Detail umfangreiche Befreiungen von den bisherigen rechtsverbindlichen Festsetzungen des Be-
bauungsplanes Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe", Teil II nötig wären.
Aus diesem Grunde hielt es der Rat der Stadt Ennepetal für geboten, den Bebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe", Teil II über ein normales Änderungsverfahren den geänderten Anforderungen anzupassen.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Änderungs- beschluss | 15.12.1988 | Satzungsbeschluss | 15.06.1989 | ||
| Auslegungs- beschluss | 23.02.1989 | Inkrafttreten | 06.09.1989 | ||
| Öffentl. Auslegung | 08.03. - 10.04.1989 |
| Satzungsplan | (5.1 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (441 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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