Bebauungsplan Nr. 15 "Ennepetal-Milspe" Teil II,
3. Änderung

Geltungsbereich
Geltungsbereich

Der Planbereich dieses Bebauungsplanes sollte - entsprech-
end den Zielen der laufenden Sanierung für den Stadtkern von Ennepetal-Milspe - baulich entwickelt werden, damit die städtebaulichen Umbau- u. Entwicklungsmaßnahmen für den zentralen Versorgungsstandort Ennepetal-Milspe im Rahmen der Stadtkernsanierung und der damit verbundenen staatlichen Förderung baldmöglichst abeschlossen werden konnten.
Im Zuge der Bemühungen der Stadt und des von ihr beauftragten Sanierungstreuhänders, den Planbereich - entsprechend den weiterentwickelten Zielen der Stadtkernsanierung - baulich und funktional zu entwickeln, hatte sich gezeigt, dass die getroffenen Festsetzungen des (noch) rechtsverbindlichen Bebauungplanes Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe", Teil II nicht umgesetzt werden konnten und in wichtigen Teilbereichen den nunmehr entwickelten Raum- und Nutzungsansprüchen entgegenstehen bzw. keinen hinreichenden Entwicklungsspielraum bieten.

Einerseits wurden die Grundzüge der Planung durch die nunmehr modifizierten Raum- und Nutzungsansprüche nicht berührt, andererseits sind sie jedoch so geartet, dass im Detail umfangreiche Befreiungen von den bisherigen rechtsverbindlichen Festsetzungen des Be-
bauungsplanes Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe", Teil II nötig wären.
Aus diesem Grunde hielt es der Rat der Stadt Ennepetal für geboten, den Bebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe", Teil II über ein normales Änderungsverfahren den geänderten Anforderungen anzupassen.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Änderungs-
beschluss

15.12.1988

Satzungsbeschluss

15.06.1989
Auslegungs-
beschluss

23.02.1989

Inkrafttreten

06.09.1989
Öffentl.
Auslegung

08.03. -
10.04.1989
Satzungsplan                           (5.1 MB pdf-Dokument) 
Begründung zum Satzungsbeschluss
(441 KB pdf-Dokument)                        

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung

Dipl.-Ing. Lutz Spelsberg