Bebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe" Teil I,
3. Änderung

Geltungsbereich
Geltungsbereich

Ziel dieser Bebauungsplanänderung war es, die planungsrecht-
lichen Voraussetzungen für die vom Rat der Stadt Ennepetal beschlossene Einrichtung einer Fußgängerzone im Bereich zwischen Kaufring-Kaufhaus und Marktstraße zu schaffen.
Der Rat der Stadt Ennepetal wollte damit die eingeleitete Ent-
wicklung des Stadtkerns Ennepetal-Milspe (Erhöhung der Attraktivität des Versorgungsstandortes durch Realisierung einer Fußgängerzone in der Voerder Straße) kontinuierlich fortsetzen und planungsrechtlich absichern. Er versprach sich dadurch eine Verbesserung der verkehrlichen und städtebau-
lichen Situation in der Voerder Straße, eine Erhöhung der Standortgunst für Handel und Dienstleistung und eine Steigerung des Wohnumfeldes.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Änderungs-
beschluss

03.06.1993

Satzungsbeschluss

27.06.1996
Auslegungs-
beschluss

16.12.1993

Inkrafttreten

10.05.1997
Öffentl.
Auslegung

31.01. -
28.02.1994

Satzungsplan

Begründung zum Satzungsbeschluss

(3 MB pdf-Dokument)

(362 KB pdf-Dokument)                        

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung

Dipl.-Ing. Lutz Spelsberg