Bebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe" Teil I,
3. Änderung
Ziel dieser Bebauungsplanänderung war es, die planungsrecht-
lichen Voraussetzungen für die vom Rat der Stadt Ennepetal beschlossene Einrichtung einer Fußgängerzone im Bereich zwischen Kaufring-Kaufhaus und Marktstraße zu schaffen.
Der Rat der Stadt Ennepetal wollte damit die eingeleitete Ent-
wicklung des Stadtkerns Ennepetal-Milspe (Erhöhung der Attraktivität des Versorgungsstandortes durch Realisierung einer Fußgängerzone in der Voerder Straße) kontinuierlich fortsetzen und planungsrechtlich absichern. Er versprach sich dadurch eine Verbesserung der verkehrlichen und städtebau-
lichen Situation in der Voerder Straße, eine Erhöhung der Standortgunst für Handel und Dienstleistung und eine Steigerung des Wohnumfeldes.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
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| Änderungs- beschluss | 03.06.1993 | Satzungsbeschluss | 27.06.1996 | ||
| Auslegungs- beschluss | 16.12.1993 | Inkrafttreten | 10.05.1997 | ||
| Öffentl. Auslegung | 31.01. - 28.02.1994 |
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Rechtliche Hinweise:
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