Bebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe" Teil II
2. Änderung

Geltungsbereich
Geltungsbereich

Der Rat der Stadt Ennepetal hat in seiner Sitzung am 29.09.1983 beschlossen, den Sanierungsbebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe", Teil II zu ändern, um die Bauleitplanung in diesem Bereich den geänderten städtebau-
lichen Zielvorstellungen - resultierend aus der 1. Änderung des Bebauungsplanes - anzupassen.

Ziel dieser Änderung war die Erhaltung des Hauses Marktstraße 8. Es sollten Festsetzungen getroffen werden, die einerseits den Bestand des Objektes sichern und andererseits den Anschluss der geplanten Fußgängerzone - zwischen der
L 702 (Voerder Straße) und der Südstraße - an die Marktstraße gewährleisten.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Änderungs-
beschluss

29.09.1983

Satzungsbeschluss

17.05.1984
Auslegungs-
beschluss

26.01.1984

Inkrafttreten

13.10.1984
Öffentl.
Auslegung

07.03. -
10.04.1984
Satzungsplan                           (2.6 MB pdf-Dokument) 
Begründung zum Satzungsbeschluss(189 KB pdf-Dokument)                        

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung

Dipl.-Ing. Lutz Spelsberg