Bebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe" Teil II
1. Änderung

Geltungsbereich
Geltungsbereich

Der Rat der Stadt Ennepetal hat in seiner Sitzung am 07.07.1982 beschlossen, den Sanierungsbebauungsplan Nr. 15 "Stadtkern Ennepetal-Milspe" Teil II zu ändern, um die Bauleitplanung in diesem Bereich den geänderten städtebaulichen Zielvorstellungen anzupassen.

Der Änderungsbereich liegt im räumlichen Mittelpunkt des Stadtkerns von Ennepetal-Milspe, welcher zur Zeit einer städtebaulichen Neuordnung durch Sanierung unterliegt.

Die Hauptsanierungsziele sind

-   nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation im Stadtkern - Bau einer
    Entlastungsstraße für die L 702 (Voerder Straße) -
-   Auflösung von Gemengelagen zugunsten stadtkernadäquater Nutzungen
-   Verbesserung der Kerninfrastruktur mittels Vermehrung und Attraktivierung
    zentraler privater und öffentlicher Dienste.

Bei der Verwirklichung dieser Sanierungsziele sind bisher gute Fortschritte gemacht worden.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Änderungs-
beschluss

07.07.1982

Satzungsbeschluss

21.12.1982
Auslegungs-
beschluss

28.10.1982

Inkrafttreten

13.01.1983
Öffentl.
Auslegung

08.11. -
09.12.1982

Satzungsplan
Beiblatt              

(3 MB pdf-Dokument)
(366 KB pdf-Dokument)
Begründung zum Satzungsbeschluss
(329 KB pdf-Dokument)                        

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung

Dipl.-Ing. Mario Helterhoff

Dipl.-Ing. Lutz Spelsberg