Bebauungsplan Nr. 12 "Brunnenstraße - Beukenstraße", Teil III
Ziel des Bebauungsplanes war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des Baugebietes Brunnen-/Beukenstraße an die L 700 (Heilenbecker Straße) zu schaffen.
Die Planabsicht war ausgerichtet auf einen befriedigenden verkehrsgerechten Ausbau des vorhandenen Kreuzungspunktes L 700 (Heilenbecker Straße)/Deterberger Straße/Kolkstraße. Der Ausbau wurde erforderlich, weil das Baugebiet Brunnen-/Beukenstraße zunehmend besiedelt worden ist und daher der in Rede stehende Kreuzungsbereich einer erhöhten Verkehrsbelastung ausgesetzt war. Da dieser jedoch aufgrund seiner bestehenden unzureichenden Ausbauelemente nicht geeignet war, das vorhandene und zu erwartende Verkehrsaufkommen aufzunehmen, erschien ein angemessener Ausbau - im Sinne einer verkehrsgerechten Regelung - geboten.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufstellungs- beschluss | 27.01.1983 | Satzungsbeschluss | 28.04.1983 | ||
| Auslegungs- beschluss | 27.01.1983 | Inkrafttreten | 18.11.1983 | ||
| Öffentl. Auslegung | 02.03. - 05.04.1983 |
| Satzungsplan | (6.9 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (260 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
<< zurück zur Liste Bebauungspläne 1-15
Ansprechpartner:
