Bebauungsplan Nr. 12 "Brunnenstraße - Beukenstraße", Teil III

Geltungsbereich
Geltungsbereich

Ziel des Bebauungsplanes war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des Baugebietes Brunnen-/Beukenstraße an die L 700 (Heilenbecker Straße) zu schaffen.
Die Planabsicht war ausgerichtet auf einen befriedigenden verkehrsgerechten Ausbau des vorhandenen Kreuzungspunktes L 700 (Heilenbecker Straße)/Deterberger Straße/Kolkstraße. Der Ausbau wurde erforderlich, weil das Baugebiet Brunnen-/Beukenstraße zunehmend besiedelt worden ist und daher der in Rede stehende Kreuzungsbereich einer erhöhten Verkehrsbelastung ausgesetzt war. Da dieser jedoch aufgrund seiner bestehenden unzureichenden Ausbauelemente nicht geeignet war, das vorhandene und zu erwartende Verkehrsaufkommen aufzunehmen, erschien ein angemessener Ausbau - im Sinne einer verkehrsgerechten Regelung - geboten.

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Verfahrensschritte

am

vom/bis

Aufstellungs-
beschluss

27.01.1983

Satzungsbeschluss

28.04.1983
Auslegungs-
beschluss

27.01.1983

Inkrafttreten

18.11.1983
Öffentl.
Auslegung

02.03. -
05.04.1983
Satzungsplan                           (6.9 MB pdf-Dokument) 
Begründung zum Satzungsbeschluss
(260 KB pdf-Dokument)                        

Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Ulrich Höhl - Leiter der Abtlg. Planung

Dipl.-Ing. Lutz Spelsberg