Bebauungsplan Nr. 11 "Häufgen", 2. Änderung
(vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB)
Ziel dieser Bebauungsplanänderung war es, eine im Bebauungsplan zusätzlich gebaute Verkehrsfläche der vorhandenen Situation entsprechend auszuweisen. Durch die Ansiedlung mehrerer kleinerer Gewerbebetriebe auf einem großen Grundstück ergab sich die Notwendigkeit, über den vorhandenen Wendeplatz der Gewerbestraße hinaus die rückwärtigen Firmen an die öffentliche Verkehrsfläche anzuschließen.
Die als öffentliche Verkehrsfläche ausgebaute Zuwegung zu den rückwärtigen Anliegern ist im Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Hier musste aus Gründen der Rechtssicherheit, nicht zuletzt auch in Bezug auf die Erschließungskosten, eine Änderung erfolgen.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
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| Änderungs- beschluss | 21.03.1991 | Satzungsbeschluss | 11.07.1991 | ||
| Auslegungs- beschluss | Inkrafttreten | 03.08.1991 |
| Satzungsplan | (1.8 MB pdf-Dokument) | |
| Begründung zum Satzungsbeschluss | (87 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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