Bebauungsplan Nr. 10 "Ebbinghausen-Kehr", Teil II
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Norden des Ennepetaler Zentrums Milspe, im Ortsteil Ebbinghausen-Kehr, und ist gekennzeichnet durch sein bewegtes Geländerelief. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 25.1 ha.
Bereits im Jahre 1964 hatte der Rat der Stadt Ennepetal die Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Im Jahre 1974/75 hatte der Rat einen entsprechenden Bebauungsplan für den Gesamtbereich "Ebbinghausen-Kehr" als Satzung beschlossen, der eine verdichtete bis zu 10-geschossige Bebauung mit ca. 1.200 Wohneinheiten vorsah.
Dieser Bebauungsplan erlangte jedoch keine Rechtsverbindlichkeit. Lediglich ein kleiner Teil des damaligen räumlichen Geltungsbereiches wurde - aufgrund einer geänderten städtebaulichen Konzeption - rechtsverbindlich. Es ist dies der Bebauungsplan "Ebbinghausen-Kehr" Teil I.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufstellungs- beschluss | 11.02.1964 | Satzungsbeschluss | 27.11.1986 | ||
| Auslegungs- beschluss | 31.10.1985 | Inkrafttreten | 03.02.1988 | ||
| Öffentl. Auslegung | 20.12.85- 30.01.1986 |
Satzungsplan Blatt 1 | (5.0 MB pdf-Dokument) (768 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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