Bebauungsplan Nr. 10 "Ebbinghausen-Kehr" - Teil I
Die Stadt Ennepetal beabsichtigte, den Bereich "Ebbinghausen-Kehr" per verbindlicher Bauleitplanung einer Bebauung zuzuführen.
Ziel der Maßnahme war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung latenter, zentrumsnaher Wohnstandorte zu schaffen.
Der Bereich "Ebbinghausen-Kehr" stellt einen dieser latenten Standorte für eine Wohnbebauung dar; er besitzt aufgrund
- der Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der
Stadt Ennepetal
- der Lage innerhalb des Stadtverbandes
- der Zuordnung zum Stadtkern Milspe
- der Einbettung in die öffentliche Infrastruktur
- sowie der landschaftlichen Situation
potentielle Vorteile für die Entwicklung als Wohnstandort.
Die Stadt Ennepetal hat diesen Bereich bereits schon einmal überplant. Die seinerzeit entwickelten städtebaulichen Zielvorstellungen sind jedoch - aufgrund der ehemals vorgesehenen starken baulichen Verdichtung - nicht realisiert worden.
Verfahrensschritte | am | vom/bis | Verfahrensschritte | am | vom/bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufstellungs- beschluss | 20.12.1973 | Satzungsbeschluss | 26.03.1981 | ||
| Auslegungs- beschluss | 20.03.1980 | Inkrafttreten | 25.07.1981 | ||
| Öffentl. Auslegung | 19.05.- 23.06.1980 |
(5.1 MB pdf-Dokument) (241 KB pdf-Dokument) |
Rechtliche Hinweise:
Die eingestellten Bauleitplanverfahren dienen Ihnen lediglich zur Information. Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem der u.a. Mitarbeiter der Stadtplanung in Verbindung.
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