Lärmschutz

 

Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland. Da es gleichzeitig im europäischen Raum ein Transitland ist, ist die verkehrliche Belastung auf Straßen, Schienen und im Flugraum enorm. Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehrslärm stellen die Hauptursachen des Umgebungslärms, durch den sich insbesondere in Ballungszentren rund 20 % der Bürgerinnen und Bürger gestört fühlen.

Am 25. Juni 2002 wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Sie legt ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms fest. Ihr Ziel ist, schädliche Auswirkungen und Belästigungen zu verhindern und vermindern, beziehungsweise ihrem Entstehen vorzubeugen. Sie ist durch Novellierung des Bundes-immissionsschutzgesetzes und durch die Verordnung über die Lärmkartierung in deutsches Recht umgesetzt worden.

Die Gemeinden sind nun verpflichtet die Ergebnisse der Lärmkartierung zu veröffentlichen. Ferner werden die Lärmkarten vom LANUV im Internet über das Umgebungslärmportal http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de zur Verfügung gestellt.

Durch die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sollen die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in den Gebieten, die sich bei der Kartierung als besonders belastet herausgestellt haben, geregelt und ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich nicht um einen kartografischen Plan, sondern um einen Fachbeitrag zur Stadt- und Verkehrsentwicklung und beschäftigt sich mit verschiedenartigen Maßnahmen. Bei seiner Entwicklung und Umsetzung müssen viele unterschiedliche Kenntnisse und Interessen zusammengebracht werden. Dementsprechend vielfältig ist der Kreis derjenigen, die an der Aktionsplanung beteiligt sein können: Umwelt-, Planungs- und Tiefbauamt, Eisenbahn, Straßenbaulastträger, Straßenverkehrsbehörde, Gutachter, Lokalpolitik und Industrie.

Der Lärmaktionsplan enthält keine Grenzwerte, die verpflichtend einzuhalten wären. Auch können Bürgerinnen und Bürger keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen ableiten. So sind auch Gemeinden, die den Lärmaktionsplan aufstellen, selbst häufig nicht für die Durchführung der Maßnahmen zuständig.

In der Stadt Ennepetal, welche außerhalb der Ballungsräume der ersten Stufe in NRW liegt, wurde im Jahr 2007 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) die Geräuschebelastung entsprechend den zu beachtenden rechtlichen Grundlagen durch folgende Quellenarten untersucht:

  • Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen  > 6 Mio Kfz/a
  • Schienenverkehr auf Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/a
  • Großflughäfen > 50.000 Bewegungen/a

Ausgehend vom Betrieb dieser Quellen im Jahr 2006 wurden unter Berücksichtigung des Geländes und der Bebauung die Geräuscheinwirkung berechnet und kartiert, soweit sie einen Lden von 55 dB(A) oder Lnight von 50 dB(A) überschritten hatte.

 

In der Umweltausschuss-Sitzung der Stadt Ennepetal am 30.03.2011 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Ennepetal vorgestellt.

Anschließend wurde gemäß § 47 d Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Öffentlichkeit beteiligt und der Lärmaktionsplan für die Dauer von vier Wochen (18. Mai bis 14. Juni 2011) öffentlich ausgelegt.

Ideen und Anregungen zur Verbesserung der Lärmsituation konnten eingereicht werden. Alle bis zum 17. Juni 2011 eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und einer Machbarkeits- und Wirksamkeitsanalyse unterzogen.

Umsetzbare Maßnahmen mit Lärmminderungspotential wurden in den Entwurf des Lärmaktionsplanes aufgenommen.

Zeitlich parallel stellte die Stadt Ennepetal ab dem 16. Mai 2011 den Entwurf des Lärmaktionsplanes auf ihrer Homepage ein.

Am 12.10.2011 wurde der Lärmaktionsplan dem Umweltausschuss erneut zur Beratung vorgelegt.

Am 22.11.2011 wurde der Lärmaktionsplan dem Hauptausschuss der Stadt Ennepetal zur weiteren Beratung vorgelegt und am 24.11.2011 vom Rat der Stadt Ennepetal beschlossen.

Bei Rückfragen zu den Planunterlagen wenden Sie sich bitte an das Planungsamt, Herrn Höhl (Tel.: 02333/979-170, e-mail: uhoehl(at)ennepetal.de).

>> Lärmaktionsplan der Stadt Ennepetal
(883 KB pdf-Dokument)

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