Die Stadt verfolgt hiermit das Ziel, vor allem die Innenstadt und Stadtteilzentren zu stärken. Der anhaltenden planlosen Streuung von Einzelhandel im Stadtgebiet und den Entwicklungstendenzen auf der „grünen Wiese“ soll Einhalt geboten werden. Demgegenüber wird eine Wohnortnahe Versorgung aller Menschen angestrebt. Die im Gutachten vorgesehenen Standorte für Neuansiedlungen (Zentrale Versorgungsbereiche und Quartierszentren) sind nicht ausschließlich mit dem Auto, sondern sowohl fußläufig als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus weiten Teilen der Wohngebiete erreichbar. Auch soll insbesondere für den zentrenrelevanten Einzelhandel eine Investitionssicherheit geschaffen werden, da der Innenstadthandel deutlich weniger Konkurrenz auf der „grünen Wiese“ zu befürchten hat.
Die Erarbeitung des Einzelhandelsgutachten hat ca. 18 Monate in Anspruch genommen. Es wurde eine breit aufgestellte Analyse des Einzelhandelsmarktes der Stadt (Bestandserhebung aller Ladengeschäfte, Telefonische Haushaltsbefragung, Kundenwohnorterhebung) und ein umfangreiches Beteiligungsverfahren mit Stadtteilforen in Milspe, Voerde und Büttenberg sowie eine öffentliche Auslegung des Entwurfes durchgeführt.
Das Gutachten enthält die als Basis für eine verbindliche Bauleitplanung erforderlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche (siehe Abbildungen) und die Listen für nahversorgungsrelevante (z.B. Drogerieartikel, Lebensmittel), zentrenrelevante (z.B. Kleidung, Schmuck, Schuhe) und nicht zentrenrelevante (z.B. Möbel, Baumarkt, Autoteile) Sortimente. In Milspe wurde das Hauptzentrum festgelegt, hier ist großflächiger Einzelhandel aller Sortimente zulässig. Voerde ist Nebenzentrum, hier sind ebenfalls alle Sortimente auch oberhalb der Grenze zur Großflächigkeit (800 m²) zulässig.
Weitere Standorte im Stadtgebiet – insbesondere für den nahversorgungsrelevanten Einzelhandel – sind die Quartierszentren wie in Büttenberg, Rüggeberg oder entlang der Mittelstraße in Altenvoerde. Hier darf die Schwelle zur Großflächigkeit nicht überschritten werden. Einzelhandelsneuansiedlungen im übrigen Stadtgebiet sind zwar grundsätzlich nicht vorgesehen, sehr kleine Einheiten zur Versorgung der direkten Nachbarschaft (Kiosk, Zeitschriftenladen) können nach einer gesonderten Überprüfung aber zugelassen werden.
Nicht zentrenrelevanter Einzelhandel ist im gesamten Stadtgebiet vorgesehen. Bestehender Einzelhandel hat selbstverständlich Bestandsschutz. Über diese aus rechtlicher Sicht sehr wichtigen Bestandteile hinaus, enthält das Einzelhandelskonzept außerdem Handlungsempfehlungen zur Weiteren Entwicklung des Handels und der Innenstadt.
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