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Serviceinformationen

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Ehefähigkeitszeugnis

Anliegen A-Z: Eheschließung und Trauung

Beschreibung

Trauzimmer im Rathaus
Trauzimmer im Rathaus

Anmeldung:
Der Eheschließung geht die Anmeldung voraus. In der Anmeldung wird insbesondere geprüft, ob gesetzliche Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen könnten. Diese Prüfung der Ehefähigkeit ist abhängig von Familienstand, von der Staatsangehörigkeit etc. und verläuft daher in jedem Einzelfall anders.

Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und sollte frühzeitig erfolgen, damit der Wunschtermin für die Eheschließung verbindlich reserviert werden kann. Bei der Anmeldung sollten möglichst beide Verlobten persönlich anwesend sein. Ist einer der Verlobten verhindert, so muss er den anderen Verlobten für die alleinige Anmeldung bevollmächtigen. Die Niederschrift der Anmeldung wird in diesem Fall dem nicht anwesenden Verlobten vor der Eheschließung bekanntgegeben.
Sind die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt, stellt der Standesbeamte fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung vorliegen.

Wunschtermin:
Ab sofort besteht die Möglichkeit, an jedem ersten Samstag im ungeraden Monat standesamtlich zu heiraten. Dafür fällt neben den üblichen Standesamtsgebühren eine Servicepauschale an.

Zuständigkeit:
Für die Anmeldung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die (Qual der) Wahl.

Namensführung:
Bei der Eheschließung können die Verlobten Erklärungen zur Namensführung abgeben. Die Absicht der späteren Namensführung wird bereits in der Anmeldung zur Eheschließung festgehalten. Nach deutschem Namensrecht bestehen seit dem Inkrafttreten des Familiennamensrechtsgesetzes am 01.04.1994 folgende Möglichkeiten:

  • Die Ehegatten können bei der Eheschließung den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen.
    Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Kinder erhalten ebenfalls den Ehenamen der Eltern.

  • Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen und somit einen Doppelnamen führen. Diese Erklärung kann widerrufen werden.
    Beispiel: Herr Meier heiratet Frau Lüdenscheidt. Als Ehename wird "Lüdenscheidt" vereinbart. Herr Meier möchte einen Doppelnamen führen und hat hierbei die Auswahl zwischen "Lüdenscheidt-Meier" oder "Meier-Lüdenscheidt".

  • Treffen die Eheleute keine Bestimmung hinsichtlich eines Ehenamens, so behält jeder Ehegatte den von ihm zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen (getrennte Namensführung).
    Bei der Geburt eines Kindes muss bei getrennter Namensführung der Eltern eine Bestimmung getroffen werden, ob das Kind den Geburtsnamen des Vaters oder der Mutter erhalten soll. Diese Bestimmung gilt dann auch für weitere Kinder.

Zusätzliche Wahlmöglichkeiten bestehen, soweit ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Die nachstehend genannten Sachbearbeiter/innen erteilen Ihnen hierzu gern Auskünfte.

Eheschließung:
Die Eheschließung erfolgt in einem feierlichen Rahmen zum vereinbarten Termin im Trauzimmer. Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor dem Standesbeamten und ggfls. in Gegenwart zweier Trauzeugen (keine Pflicht!) persönlich erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Trauzeugen können vom Brautpaar vor der Eheschließung benannt und in den bereits vorbereiteten Unterlagen beigeschrieben werden. Sie müssen volljährig sein und sich ausweisen können. Sie dürfen mit dem Brautpaar verwandt sein. Falls gewünscht, kann nach dem Jawort ein Ringwechsel erfolgen. Die Eheschließung dauert ca. 20 Minuten. Im Anschluss wird das bei der Anmeldung ausgesuchte Stammbuch mit den Urkunden überreicht.

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Gebühren

Eheschließung und Trauung
Betrag:

siehe Details

Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich

Details:
Anmeldung zur Eheschließung: 40,00 €
Anmeldung zur Eheschließung, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 €
Doppelname: 21,00 €
Urkunden: 10,00 €, weitere, gleichzeitige Ausfertigung die Hälfte
Trauungen außerhalb des Rathauses bzw. der normalen Öffnungszeiten, Servicepauschale: 100,00 €

Eheurkunde
Betrag:
10,00 €
Bearbeitungsdauer
Sofort

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Ehefaehigkeitszeugnis, Heirat, heiraten, Hochzeit, Lebenspartnerschaft, Trauung

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau B. Emde
E-Mail:
Telefon: 02333 / 979 116
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Frau K. Gobrecht
E-Mail:
Telefon: 02333 / 979 117 o. 979 351
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Herr J. Otto
E-Mail:
Telefon: 02333 / 979 120
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