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Anliegen A-Z: Personalausweis
Beschreibung
Der Personalausweis ist digital. Seit dem 1. November 2010 hat in Deutschland der neue Identitätsnachweis in Scheckkartengröße den bisherigen Ausweis abgelöst. Mit dem neuen Format erweitern sich die Funktionen: Erstmals sind die aufgedruckten Daten inklusive Foto auch elektronisch auf einem Chip gespeichert, der zum Beispiel bei Grenzkontrollen durch die Behörden ausgelesen werden kann. Das Prinzip soll Ausweisinhabern aber auch ermöglichen, sich etwa beim Online-Einkauf elektronisch auszuweisen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.
Wer bekommt den neuen Ausweis?
Der digitale Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragen. Beantragt werden die Ausweise bei den Meldebehörden. Eine Umtauschpflicht alter Ausweise besteht nicht; sie bleiben gültig bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber ab dem 1. November 2010 möglich.
Welche Daten sind im Ausweis gespeichert?
Auf dem per Funk auslesbaren Ausweis-Chip sind alle auf der Plastikkarte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt, also Name, Nachname und Anschrift sowie das Foto (biometrietauglich, Frontalaufnahme erforderlich). Auf Wunsch können Antragsteller auch zwei Fingerabdrücke speichern lassen. Zudem enthält der Ausweis Angaben zur Gültigkeit und zum Sperrstatus.
Wie wird die Online-Ausweisfunktion aktiviert?
Mit der sogenannten eID-Funktion sollen sich Ausweisinhaber im Internet überall dort ausweisen können, wo personalisierte Dienste angeboten werden - also zum Beispiel in Online-Shops, beim Online-Banking, aber auch in Behörden. Darüber hinaus ist die Funktion bald auch an Fahrkartenautomaten oder beim Einchecken im Hotel einsetzbar.
Dazu werden der neue Personalausweis, ein Kartenlesegerät und Treibersoftware sowie eine persönliche PIN benötigt. Der Dienstanbieter wiederum muss sich über ein staatliches Berechtigungszertifikat ausweisen. Dabei wird dem Nutzer auch angezeigt, welche Daten angefordert werden. Erst mit Eingabe der PIN gibt der Nutzer die Datenübertragung jeweils frei. Für die größtmögliche Sicherheit empfiehlt sich ein sogenanntes PIN-Pad - hier muss die PIN nicht über die PC-Tastatur eingetippt werden.
Auf Wunsch können Ausweisinhaber zudem ein Signaturzertifikat erwerben und auf ihren Ausweis laden. Es dient dann als elektronische Unterschrift, mit der sie Dokumente elektronisch abzeichnen können. Eine Liste der Anbieter ist bei der Bundesnetzagentur erhältlich.
Kann ich den Ausweis sperren lassen?
Ja. Wer den Ausweis verliert, sollte die Online-Ausweisfunktion sicherheitshalber sofort bei der zuständigen Meldebehörde sperren lassen, um Missbrauch auszuschließen. Dafür gibt es auch die Telefonhotline 0180-1-33 33 33 . Dazu wird ein persönliches Sperrkennwort benötigt, das bei der Ausstellung des Ausweises festgelegt und zusammen mit der PIN zugestellt wird. Nutzt der Ausweisinhaber die elektronische Unterschrift, muss er das Signaturzertifikat separat bei dem Anbieter sperren lassen, bei dem er es erworben hat.
Wie sicher sind die hinterlegten Daten?
Die Bundesregierung beteuert, dass die Daten sicher sind. Es sei nicht möglich, Daten auszulesen, ohne dass der Inhaber dies bemerkt. Dafür sei immer aktives Zutun erforderlich. Außerdem schützten technische Maßnahmen vor unberechtigtem Auslesen, Kopieren oder Verändern der Daten: Liegt keine Berechtigung vor, gebe der Ausweis die Daten nicht frei. Auch habe der Funkchip nur eine sehr begrenzte Reichweite.
Gebühren
Personalausweis
Betrag:
Personen ab einem Alter von 24 Jahren
28,80 €
Personen unter 24 Jahren
22,80 €
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Wochen
Personalausweis vorläufig
Betrag:
10,00 €
Bearbeitungsdauer
Sofort
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
6,00 €
Änderung der PIN
6,00 €
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6,00 €
Formulare
- Informationsbroschüre "Der neue Personalausweis"
- Abholvollmacht Personalausweis
- Einverständniserklärung bei Minderjährigen
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 1 ff. des Personalausweisgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (PAuswG NW)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Herr
A. Bergermann
E-Mail: abergermann(at)ennepetal.de
Telefon: 02333 / 979 254
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Herr
S. Akbaba
E-Mail: sakbaba(at)ennepetal.de
Telefon: 02333 / 979 258
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Frau
A. Saretzki
E-Mail: asaretzki(at)ennepetal.de
Telefon: 02333 / 979 256
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Herr
T. Paßmann
E-Mail: tpassmann(at)ennepetal.de
Telefon: 02333 / 979 255
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