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Anliegen A-Z: Grundbesitzabgaben

Beschreibung

Veranlagung zur

  • Grundsteuer,
  • Abfallbeseitigung,
  • Entwässerung.

Grundsteuer wird erhoben für

  • land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A),
  • für Grundstücke (Grundsteuer B).

Berechnungsgrundlage ist der vom Finanzamt für das jeweilige Grundstück festgesetzte Meßbetrag, der dem Grundstückseigentümer durch Meßbescheid bekanntgegeben wird. Die festzusetzende Grundsteuer ergibt sich durch Multiplikation mit dem gemeindlichen Hebesatz (Prozentsatz), der jährlich vom Rat neu beschlossen wird.

Die aktuellen Sätze:

  • Grundsteuer A = 209 %,
  • Grundsteuer B = 460 %.

Die Gebührensätze werden ebenfalls jährlich neu beschlossen. Grundlage ist eine exakte Gebühren- bzw. Preiskalkulation. Der speziellen Leistung der Stadt steht eine spezielle Gebühr für die Inanspruchnahme dieser Leistung gegenüber. Kraft Gesetzes hat diese Gebühr kostendeckend zu sein. Überschüsse zur Mitfinanzierung anderer Aufgaben der Gemeinde sind gesetzlich untersagt.

Wegfall der Straßenreinigungsgebühren ab dem Jahr 2012:

In den vergangenen Jahren hat die Stadt Ennepetal von den Gebührenpflichtigen Straßenreinigungsgebühren erhoben. Grundlage hierfür war die Straßenreinigungssatzung vom 02.01.1992 in der jeweils geltenden Fassung.

Der Rat der Stadt Ennepetal hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 eine Satzung zur Aufhebung der Straßenreinigungssatzung vom 02.01.1992 in der Fassung des XIV. Nachtrages vom 10.04.2008 beschlossen.

Zum 1.1.2012 werden die Kosten der Straßenreinigung über die Grundsteuer B finanziert.

Hierdurch tragen auch diejenigen Eigentümer die Kosten der Straßenreinigung mit, die aufgrund einer Übertragung der Reinigungspflicht bislang keine entsprechenden Gebühren zahlen mussten.

Damit erhöht sich die Anzahl derjenigen, die als Teil der Solidargemeinschaft für die Reinigung und Winterwartung zur Übernahme der Kosten verpflichtet sind. Zukünftig sind also auch diejenigen zur Zahlung verpflichtet, denen die Reinigungspflicht auch mit Wirkung für die Zukunft übertragen ist.

Löst man sich bei der Betrachtung der Straßenreinigung von der eigenen Grundstücksgrenze, wird gerade im Hinblick auf die Winterwartung deutlich, dass die Erreichbarkeit des eigenen Grundstückes oder die Nutzung der Haupt- und Nebenstraßen  im Stadtgebiet für die Verkehrsteilnehmer insgesamt von Bedeutung ist.

Die detaillierten Beträge finden Sie weiter unten unter dem Punkt Gebühren.

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Gebühren

Betrag:
Im Einzellfall zu bemessen €

Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich

Beschreibung:

Gebühren 2013
in EURO
Restabfall
40 l90,04
60 l125,06
80 l160,08
120 l 230,12
240 l 440,25
1.100 l 2.063,22
Zusatzsack3,69
  
Bioabfall
80 l / 70 l FV64,42
140 l / 120 l FV110,44
240 l / 210 l FV193,26
 
Entwässerung pro cbm
Kanalanschluß3,43
Ruhrverband1,31
KKA1,07
Grube8,16
 
Niederschlagswasser pro qm
nur Fortleitung 0,79
Klärung und Fortleitung0,99
 
Straßenreinigung
2 x 14-tägl.entfällt
4 x 14-tägl.entfällt

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Ortssatzungen für die angegebenen Entsorgungsbereiche. Die Satzungen befinden sich im Ratsinformationssystem.

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abfallbeseitigungsgebuehren, abfallbeseitigungsgebühren, Grundsteuern, hebesatz, hebesätze, Müllgebühren, Steuern

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau C. Boehr
E-Mail:
Telefon: 02333 / 979 227
zum Kontaktformular

Frau S. Buttiglieri
E-Mail:
Telefon: 02333 / 979 228
zum Kontaktformular

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