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Anliegen A-Z: Behindertenparkausweis
Beschreibung
Um berechtigt auf besonders ausgewiesenen Parkplätzen für Schwerbehinderte parken zu dürfen, ist eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung notwendig.
Gültigkeit:
In den meisten Fällen wird die Ausnahmegenehmigung auf Dauer erteilt.
Benötigte Unterlagen
Bescheid der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises mit der Feststellung, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) vorliegt oder dass die betreffende Person blind ist (B). Hilfsweise reicht der Behindertenausweis mit den vorgenannten Vermerken in Verbindung mit dem Personalausweis aus. Personen, die seit Ausstellung des Behindertenausweises eine Verschlimmerung ihres Leidens in Kauf nehmen mussten, können übergangsweise bis zur Ausstellung des neuen Schwerbehindertenausweises eine Bescheinigung des Hausarztes beibringen, in der die Verschlimmerung attestiert wird.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Verwaltungsvorschriften
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau
H. Pflüger
E-Mail: hpflueger(at)ennepetal.de
Telefon: 02333 / 979 257
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