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Serviceinformationen
Anliegen A-Z: Duldungen
Beschreibung
Vordrucke für den Antrag auf Erteilung sowie den Antrag auf Verlängerung sind im Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste erhältlich. Ein Identitätsnachweis muss vorgelegt werden.
Die Anspruchsvoraussetzungen auf Erteilung bzw. Erneuerung einer Duldung können nur durch die Ausländerbehörde unter Hinzuziehung der Ausländerkarte des Betroffenen geprüft werden. Gegen die Versagung einer Duldung kann kein Widerspruch eingelegt werden.
Gebühren
Für die erstmalige Erteilung einer Duldung
20,00 €
Für die Erneuerung einer Duldung
13,00 €
Für die Erteilung bzw. die Erneuerung einer Duldung an Minderjährige ist die Hälfte der o.g. Gebühren zu entrichten.
Sozialhilfeempfänger sind von den Gebühren befreit.
Benötigte Unterlagen
Ausweispapiere
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Herr
A. Bergermann
E-Mail: abergermann(at)ennepetal.de
Telefon: 02333 / 979 254
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Herr
S. Akbaba
E-Mail: sakbaba(at)ennepetal.de
Telefon: 02333 / 979 258
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Frau
A. Saretzki
E-Mail: asaretzki(at)ennepetal.de
Telefon: 02333 / 979 256
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Herr
T. Paßmann
E-Mail: tpassmann(at)ennepetal.de
Telefon: 02333 / 979 255
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