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Anliegen A-Z: Beistandschaft

Beschreibung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes auf freiwilliger Basis. Jeder Elternteil, dem die elterliche Sorge für das Kind zusteht und in dessen Haushalt das Kind lebt, kann die Beistandschaft schriftlich beim Jugendamt beantragen. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt Beistand des Kindes.

Der Beistand nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Feststellung der Vaterschaft,
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Der antragsstellende Elternteil kann die Beistandschaft auf bestimmte Aufgaben, z.B. Feststellung der Vaterschaft, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, beschränken. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.

Dauer der Beistandschaft:

Die Beistandschaft endet, wenn der antragsstellende Elternteil dies schriftlich verlangt oder die Sorge verliert, etwa durch Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, durch Entzug der elterlichen Sorge oder durch Umzug des Kindes ins Ausland.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

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Alleinerziehend, Alleinerziehende, Erziehungsbeistand

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau B. Hernandez
E-Mail:
Telefon: 02333 / 979 134
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Frau A. Ramacher
E-Mail:
Telefon: 02333 / 979 148
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