Abonnement-Bedingungen Kult und Comedy
1. Das Abonnement ist ein beiderseitig verbindliches Abkommen zwischen dem Abonnenten und der Stadt Ennepetal. Eine Rücknahme oder ein Umtausch abonnierter Karten ist nicht möglich.
2. Das Abonnement gilt für die Dauer der Spielzeit und kann während der Spielzeit nicht gekündigt werden. Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn nicht bis zum 30.04. der jeweiligen Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung muss erfolgen bei:
Stadt Ennepetal
Der Bürgermeister
-Kulturbereich-
Bismarckstr. 21
58256 Ennepetal
3. Die Abonnementausweise sind übertragbar.
4. Änderungen der Abonnementbedingungen werden spätestens einen Monat vor dem jährlichen Kündigungstermin veröffentlicht. Die Abonnementprospekte liegen am Infoschalter der Stadt Ennepetal aus und werden zusätzlich an Abonnenten ausgehändigt bzw. an diese verschickt. Die Abonnementbedingungen erhalten dann jeweils ab dem 30. April des Jahres Gültigkeit.
5. Mit dem Versand der Abonnementausweise erhält der Abonnent eine Rechnung. Er begleicht den Gesamtbetrag bis zum 15. September. Die Begleichung erfolgt auf das Konto der Stadt Ennepetal bei der Sparkasse Ennepetal, Bankleitzahl 45451060, Konto-Nr. 10025.
6. Ein Anspruch auf Ersatz für eine versäumte Aufführungen wird nicht gewährt.
7. Fällt eine Vorstellung aufgrund höherer Gewalt aus, wird sich die Stadt Ennepetal um einen angemessenen Ersatz zu einem anderen Termin bemühen. Ist eine Ersatzveranstaltung nicht möglich wird der anteilige Abo-Preis erstattet.
8. Termin- und Programmänderungen oder die Änderung der Spielstätte sind weder beabsichtigt noch vorgesehen, können jedoch aus zwingenden Gründen notwendig werden und bleiben vorbehalten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückvergütungen. Eine Benachrichtigung erfolgt nach Möglichkeit direkt oder über die örtliche Presse.
9. Vorbestellung für Abonnements und Einzelkarten bleiben bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin, bzw. der ersten Veranstaltung der Abonnementreihe reserviert und werden danach storniert. Zur Wahrung der Frist reicht auch die rechtzeitige Einsendung eines Verrechnungsschecks.
10. Die Stadt Ennepetal weist gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes darauf hin, dass die personenbezogenen Daten ihrer Abonnenten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gespeichert und verarbeitet werden.
11. Mit Abschluss des Abonnements werden die Abonnementbedingungen anerkannt.